von Maximilian Waizmann » 20.04.12, 14:26
Hallo Beckenet,
das ist leider ungünstig.
Sobald eine Zahnfehlstellung festgestellt wurde, müssten Sie das auf Nachfrage im Antrag der Versicherung angeben, mit dem Resultat, dass sicherlich jeder Anbieter das Risiko in Sachen Kieferorthopädie ablehnen würde.
Ein Anbieter, der im Antrag nicht nach einer Zahnfehlstellung fragt, wäre z.B. die R+V Versicherung. Pauschal ausgeschlossen sind aber natürlich auch bei der R+V kieferorthopädische Behandlungen, die bereits vor Abschluss der Versicherung "angeraten" worden sind. Inwieweit die R+V Versicherung eine bei einem 3jährigen Kind festgehaltene Diagnose "Überbiss, etc." als "angeratene kieferorthopädische Behandlung" ansehen würde, kann ich leider auch nicht einschätzen. Insofern bestünde auch hier ein gewisses Risiko, dass es später Probleme mit der Leistungserbringung geben könnte, wenn es soweit ist.
Viele Grüße
Maximilian Waizmann