von Maximilian Waizmann » 08.08.13, 16:40
Hallo Sylvia Rosso,
haben Sie denn Falschaussagen gemacht? Die CSS saugt sich ja nicht einfach was aus den Fingern, sondern wird von Ihrem Zahnarzt entsprechende Informationen erhalten haben.
Eines muss man an dieser Stelle mal ganz klar erwähnen:
Es ist nichts ungewöhnliches, dass Vertragspartner - egal in welchem Bereich, ob das nun Versicherungen betrifft oder irgendwelche anderen Bereiche des täglichen Lebens - unterschiedlicher Rechtsauffassung sind und einen Sachverhalt unterschiedlich beurteilen.
Doch es gibt Möglichkeiten sich zu wehren, wenn man wirklich ungerecht behandelt wird:
1. Versicherungsmakler
Die meisten CSS-Kunden dürften ihren Vertrag über einen Versicherungsmakler abgeschlossen haben. Zu dessen Aufgaben gehört nicht nur der Abschluss und Provision kassieren, sondern ein seriöser Makler unterstützt seine Kunden auch im Falle späterer Probleme, insbesondere natürlich bei solchen Fällen, wo der Versicherer seinem Kunden wieder "rauswirft", sei es durch Vertragsrücktritt oder eine Anfechtung.
Es gehört zu den Aufgaben des Maklers, den Sachverhalt ordentlich zu prüfen und seinen Kunden gegenüber dem Versicherer zu unterstützen. Insbesondere für Zahnzusatzversicherungen gibt es mittlerweile einige gute Makler, die sich auf diese Vertragssparte spezialisiert haben, die auch das Wissen haben, um zu beurteilen,
ob der Schritt des Versicherers rechtmäßig ist oder nicht.
Natürlich dürfen Sie keine Wunderdinge von Ihrem Makler erwarten - Ihr Makler kann nicht hexen, d.h. wenn der Vorwurf des Versicherers, Sie hätten im Antrag falsche Angaben gemacht, belegt und somit berechtigt ist, dann kann Ihr Makler nicht einfach "Simsalabim" sprechen und den Versicherer zu einer anderen Entscheidung bewegen.
Insofern sollte sich auch jeder hier erstmal selbst kritisch hinterfragen: Habe ich wirklich alle Angaben im Antrag korrekt gemacht? Es reicht nicht, Angaben "nach bestem Wissen und Gewissen" zu machen, wenn das Wissen um gewisse Sachverhalte einfach falsch ist (ich kann ja nicht einfach meine Augen zudrücken und sagen "meine Zähne sind in Ordnung", wenn mein Zahnarzt mir schon x mal gesagt hat "da müssen wir aber irgendwann mal ran").
Sollten Sie also nach dieser kritischen Prüfung gemeinsam mit ihrem Versicherungsmakler zu dem Schluss gekommen sein, dass die Vorwürfe des Versicherers nicht nachhaltig belegt und somit haltlos sind, sollte ihr Makler in der Lage sein den Versicherer davon zu überzeugen. Evtl. kann auch eine zusätzliche Stellungnahme Ihres Zahnarztes helfen. Nicht selten hängt es auch mal an einem Missverständnis, weil der Zahnarzt im Fragebogen des Versicherers irgendeine Frage falsch interpretiert hat o.Ä..
2. Ombudsmann für die private Krankenversicherung
Sie oder auch Ihr Makler können sich an den Ombudsmann für die private Krankenversicherung wenden, wenn der Versicherer trotz guter Argumente auf stur schaltet. Er hat zwar keine rechtsprechende Wirkung, sondern soll als Mediator zwischen Versicherungen, Vermittlern und Kunden vermittelnd tätig werden - nicht jeder Fall kann so gelöst werden, aber auf einen Versuch sollte man es allemal ankommen lassen. Das Verfahren ist schließlich kostenlos.
3. zu guter letzt leben wir in Deutschland in einem Rechtsstaat, d.h. jeder der sich ungerecht behandelt fühlt, hat die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten zu lassen und seine Ansprüche ggf. vor einem Gericht geltend zu machen.
Hier kann ich nur jedem raten, diesen Schritt auch wirklich in Betracht zu ziehen, wenn es um entsprechende Summen geht und der Sachverhalt vielversprechend aussieht.
Sie sollten sich hier allerdings vorab mit Ihrem Makler gut beraten, um kein Geld in den Sand zu setzen. Genausowenig wie ein Versicherungsmakler kann auch ein Rechtsanwalt keine Wunderdinge vollbringen. Chancen bestehen nur dann, wenn man sich wirklich im Recht befindet und gute Argumente vorbringen kann.
Viele Grüße
Maximilian Waizmann
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