Hallo Sib,
der "Treuhänder" spielt nicht nur später bei Beitragserhöhungen eine Rolle, sondern auch bei der ursprünglichen Tarifkalkulation.
D.h. auch bei der Erstkalkulation dürfen Versicherer nicht nach Lust und Laune "Lockpreise" kalkulieren, sondern auch hier überwacht ein Treuhänder, ob die Kalkulationen und Berechnungen "Hand und Fuß" haben.
Selbstverständlich haben Sie Recht, wenn Sie sich über die starken Anpassungen der letzten Jahre beklagen und sicherlich muss sich der Versicherer den Vorwurf machen lassen, nicht besser kalkuliert zu haben. Aber wie heißt es so schön "hinterher ist man immer schlauer".
Vor 5 Jahren konnte weder der Treuhänder noch die Barmenia die genaue Kostenentwicklung abschätzen. Dem Versicherer "Absicht" zu unterstellen, halte ich darüber hinaus für zu weit gegriffen. Ich denke nicht, dass ein Versicherer glücklich über eine Entwicklung wie im Tarif ZG sein kann und somit kann man selbstverständlich auch keine "Absicht" unterstellen, sicherlich aber eine gewisse Fahrlässigkeit.
Meiner Einschätzung nach hätte die Barmenia entweder die Leistungen anfänglich begrenzen müssen (wie sie das ja jetzt im ZG-Plus tut), oder alternativ hätte man eine sehr viel stärkere Risikoselektion vornehmen müssen um wirklich nur Menschen mit sehr guten Zähnen aufzunehmen.
Beides ist nicht passiert. Das Ende vom Lied ist, dass einige wenige Versicherte das "System" extrem ausgereizt oder vielmehr "ausgenutzt" haben. Die Zeche zahlen alle anderen Versicherungsnehmer und glücklich ist am Ende kaum einer.
Die Geschichte mit dem Beiträge zurückfordern wird Ihnen voraussichtlich nicht gelingen. Mit welcher Begründung? Sie haben Jahrelang einen Versicherungsschutz genossen, waren abgesichert für den "Fall der Fälle" (für den man ja eine Versicherung abschließt) und möchten nun kündigen. Das ist ihr gutes Recht und angesichts der Entwicklung im Tarif ZG kann man es auch niemandem verdenken (als Versicherter der ersten Stunde haben Sie ohnehin recht lange "durchgehalten" bis Sie jetzt diesen Schritt gehen möchten). Einen Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge haben Sie dadurch aber noch lange nicht.
Wie Sie bei 29 Euro Monatsbeitrag auf 700 Euro pro Jahr kommen, ist mir allerdings schleierhaft (12 x 29 = ca. 350 Euro + Zinsen = ca. 360 Euro). Ob die Selbstzahlervariante mit Ansparen letztlich "günstiger" ist, werden Sie nie vorher wissen können, sondern das werden Sie erst hinterher wissen, wenn Sie in 10 oder 20 Jahren zurückblicken. Dann werden Sie sich entweder sagen "hätte ich doch bloß lieber die Versicherungsvariante gewählt" oder Sie sind wirklich günstiger gefahren und freuen sich an dem noch immer vorhandenen Geld und guter Zahngesundheit.
Viele Grüße
Maximilian Waizmann