von Maximilian Waizmann » 15.02.15, 02:24
@Piko:
Dass die Krankenkassenleistung bei den 80% angerechnet wird, steht in den Vertragsbedingungen.
Ob Rechnungsbestandteile als erstattungsfähig anerkannt werden, z.B. Höhe der Materialkosten als "angemessen" angesehen wird, das ist natürlich immer Einzelfallabhängig zu prüfen und da kann man sicherlich geteilter Meinung darüber sein. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Leistungen zu Unrecht gekürzt werden, haben Sie verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen:
Möglichkeit 1:
wenn Sie über einen (guten) Versicherungsmakler abgeschlossen haben, kontaktieren Sie diesen und bitten ihn um Prüfung / Reklamation des Sachverhaltes.
Möglichkeit 2:
wenden Sie sich an den Ombudsmann für die PKV, um den Sachverhalt prüfen zu lassen
Möglichkeit 3:
Deutschland ist ein Rechtsstaat - wer der Meinung ist, um sein Recht gebracht worden zu sein, hat gottlob die Möglichkeit, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und sein Recht durchzusetzen (Gerichtskosten / Anwaltskosten zahlt im Fall eines Erfolges der unterlegene Versicherer)
Es liegt an Ihnen, sich zu wehren, wenn Ihre Vorwürfe begründet sind.
Viele Grüße
Maximilian Waizmann
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