von Maximilian Waizmann » 30.03.17, 21:26
Hallo Manu,
ob ein Sachverhalt anzeigepflichtig ist, hängt zunächst von der konkreten Fragestellung ab.
Einige Versicherungen, die wir unter im Vergleich haben, fragen im Antrag z.B. nach ganz klar
bezeichneten Erkrankungsbildern und formulieren die Frage ob eine der Erkrankungen "besteht oder bestand" -->
im Falle einer nachweislichen (!) Fehldiagnose, könnte eine solche Frage durchaus verneint werden. Das gilt beispielsweise für die UKV oder
die Allianz (bezogen auf die Erkrankungen, die 5 Jahre zurückgefragt werden).
Dafür muss aber dann zweifelsfrei belegt werden, dass die vorherige Diagnose klar falsch ist. Ab und an gibt
es auch Fälle, wo eine Diagnose "nicht sicher" ist oder wo sich mehrere Ärzte uneins sind - das wäre etwas
anderes.
Aufpassen muss man bei Fragestellungen, die sehr offen formuliert sind.
Schildern Sie mir gerne den konkreten Fall, dann versuche ich gerne, Ihnen eine Einschätzung
zur Versicherbarkeit zu geben. Gerne können wir das auch telefonisch besprechen, wenn Sie das
nicht öffentlich im Forum klären möchten - Sie erreichen mich unter 08142 651 39 28. Oder mailen
Sie mich an unter info (at) pflegeversicherung-experten.de
Viele Grüße
Maximilian Waizmann
Zuletzt als neu markiert von Anonymous am 30.03.17, 21:26.
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