Hallo Bernd,
die gesetzliche Krankenkasse prüft keine vorvertraglichen Anzeigepflichten, um ihren Kostenplan zu genehmigen. Hier spielt eher die grundsätzliche Versorgungsnotwendigkeit eine Rolle.
Diese prüft eine private Zusatzversicherung natürlich prinzipiell auch noch mal.
Was aber aus Sicht der privaten Zusatzversicherung wichtiger ist, ist eben die Frage, ob der Schaden erstmalig nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist und somit versichert ist, oder ob es sich um einen vorvertraglich eingetretenen Schaden handelt, der nicht versichert ist (daher ja auch die Rückfragen bei mehreren Zahnärzten, die Sie in den letzten Jahren behandelt hatten).
Alles was ein Zahnarzt absolut "unkonkret" in einem Behandlungsgespräch mündlich aussagt, dürfte für einen Versicherer kaum nachprüfbar sein. Nachprüfbar wird eine Aussage für den Versicherer dann, wenn sie vom Zahnarzt schriftlich festgehalten wird und damit wird sie auch relevant. Wenn der Zahnarzt also in seiner Akte vermerkt, dass er Ihnen z.B. die Erneuerung von Füllungen o.Ä. "angeraten" hat und das schriftlich festgehalten wurde, wäre das aus Sicht durchaus problematisch (genau danach war ja auch bei Antragstellung im Antragsformular gefragt worden, ob irgendwelche Behandlungen angeraten worden sind...).
Viele Grüße
Maximilian Waizmann