von Maximilian Waizmann » 10.01.17, 20:27
Hallo Mali,
bitte entschuldigen Sie, ich war aufgrund Jahresendstress leider ein paar Tage nicht im Forum, habe den Beitrag erst jetzt gesehen.
Ich halte die aktuelle Leistungspolitik der Advigon in diesem Punkt für mehr als fragwürdig. Die Advigon argumentiert damit, dass der Begriff "Begleitleistungen" in den AVB nicht als "erstattungsfähige"
Aufwendungen definiert ist. Das ist grundsätzlich soweit richtig - allerdings findet sich auch kein expliziter Ausschluss in den AVB und auch die GOZ definiert den Begriff "Begleitleistungen" nicht näher.
Fraglich aus meiner Sicht ist eher, ob die genannten Positionen nicht über die GKV abgerechnet werden könnten - das mag bei vielen Behandlungen im Bereich Zahnersatz der Fall sein sein und dann wären diese Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen - eine private Berechnung wäre damit nicht statthaft.
Bei einer Implantatbehandlung hingegen würde ich schon sagen, dass derartige Positionen vom Kieferchirurgen oder Implantologen berechnet werden dürfen, da die GKV explizit für die Implantation keine Leistungen vorsieht.
Ich würde Ihnen empfehlen, sich in diesem Punkt von einem versierten Versicherungsberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um zu eruieren, ob die Advigon dafür leistungspflichtig ist oder nicht.
Viele Grüße
Maximilian Waizmann
Zuletzt als neu markiert von Anonymous am 10.01.17, 20:27.
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