von e4k » 10.03.12, 20:02
Ich bin auch grad etwas enttäuscht...
Leider habe ich den Eindruck, dass die ARAG (und nach Auskunft meines Zahnarztes wohl auch andere Zusatzversicherer) die Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte nun dafür nutzt, um sich "aus der Affäre" zu ziehen!
Ich bin seit 2008 im Z100-Tarif versichert - PZR UND FÜLLUNGEN wurden in den vergangenen Jahren immer wie im Versicherungsschein angegeben, erstattet. Wenn also eine Füllung um die € 120,00 privatanteil gekostet hat, so habe ich den von der ARAG auch zurückbekommen.
In diesem Jahr nun habe ich auf zwei Füllungen (Rechnung jeweils etwa € 130,00) sage und schreibe um die € 40,00 (!!!!!) erhalten. Sprich, ich habe für DIE SELBEN FÜLLUNGEN, die der Zahnarzt IN DER SELBEN HÖHE WIE FRÜHER berechnet hat, keine volle Erstattung mehr bekommen.
Erklärung der ARAG: Sie bezahlen diese GOZ nur bis zum 2,3fachen Satz. Gut und Schön... ABER: Früher ging´s doch auch! Da waren es eben andere Positionsnummern (nämlich MEHRERE), mit denen der Zahnarzt auf seinen Endbetrag kam. Jetzt kann er nur noch EINE Positionsnummer abrechnen, weil es nur noch eine gibt. Damit er damit aber wieder auf seinen ursprünglichen "Lohn" kommt, muss er den Faktor erhöhen (z.B. auf den 4,5fachen Satz).
Ergebnis: Die ARAG zahlt nur bis zum 2,3fachen Satz, den Rest muss ich selber zahlen - obwohl in meinen Versicherungsbedingungen GANZ KLAR drin steht, dass 80 % erstattet werden auf Rechnungen, die privatärztliche Anteile enthalten. Da steht nichts von wegen "Kosten werden nur bis zum 2,3fachen Satz erstattet". Das wiederum steht aber anscheinend in den NEUEN Verträgen irgendwo. Nur: gehen die MICH irgendwas an? Ich habe ja noch einen "alten" Vertrag, in dem steht, dass ich 80 % erhalte...
NÄCHSTES ÄRGERNIS:
Bei mir MUSS nun eine KRONE gemacht werden (keine Rede davon, dass ich eine Krone WILL - ich BRAUCHE sie, da mir ein Stück vom Backenzahn herausgebrochen ist und eine Füllung somit nicht "halten" würde.
Der Heil- und Kostenplan weist einen Endbetrag von etwas über € 1.100,00 aus. Die GKV übernimmt davon bei lückenlosem Bonusheft € 165,00. Heute kam von der ARAG der Brief, dass ich von der ARAG noch einmal etwas über € 350,00 erhalte.
Hallo?????
Stand da nicht in meinem Versicherungsvertrag (und in ALLEN RECHENBEISPIELEN, die ich heute im Internet gefunden habe) etwas von 80 %???? Da gibt es sogar das konkrete Beispiel mit dem Preis von € 1.000,00 - und da steht - völlig korrekt, dass die GKV € 165,00 übernimmt und die ARAG von der verbleibenden Eigenbeteiligung bis ca. € 835,00 noch € 735,00 übernimmt, so daß mein Eigenanteil danach noch ca. € 100,00 beträgt.
Erklärung ist wieder der 2,3fache Satz (über den ich nun schon so oft gestolpert bin, dass es weh tut) und die darüberliegende Erhöhung meines Zahnarztes, die er ja anwenden MUSS, weil er sonst nicht auf den BEtrag kommt, den er nunmal verdienen möchte (und bis zum 31.12.2011 auch VERDIENT HAT - ohne dass sich die ARAG versucht hätte "herauszuwinden").
Irgendwie finde ich das unfair und bin auch enttäuscht, dass wir Patienten unter der Neu-Regelung der Gebührenordnung nun zu leiden haben, obwohl wir nun wirklich nichts dafür können und uns auf die Aussagen, die uns aus unseren VErsicherungsbedingungen "anspringen" und die auch damals zur Entscheidung für den Z100 geführt haben, eigentlich verlassen wollen.
Die Versicherung ist wirklich teuer genug - zumal es in jedem zweiten Jahr eine Beitragserhöhung gab...